Menü

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Bedingungen
Der Auftragnehmer arbeitet nur zu den vorliegenden Geschäftsbedingungen, dies gilt auch für Auftrags-Erweiterungen und Folgeaufträge.
Unsere Anbote sind bezüglich Preis, Menge, Lieferfrist freibleibend, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

Bei längeren Leistungszeiträumen behält sich die consultech KG Teilabrechnungen vor. Im Falle von Zahlungsverzögerungen ist die consultech KG berechtigt, die weitere Benutzung der überlassenen Geräte mit sofortiger Wirkung zu untersagen und ihre Leistungen auch im Rahmen bereits laufender Veranstaltungen prompt einzustellen ohne für daraus resultierende Ansprüche Dritter an den Auftraggeber zu haften. Sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen werden, sind die Rechnungen der consultech KG zu 50% der Bruttoauftragssumme bei Auftragserteilung in jedem Falle vor Aufbau- oder Mietbeginn, die Restzahlung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten 12 % Verzugszinsen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer als vereinbart. Weiters ist der Auftraggeber zum Ersatz von allfälligen Mahn- und Inkassospesen verpflichtet.

Werden dem Auftragnehmer nach Vertragsabschluss Umstände über mangelnde Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers bekannt, ist er berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und etwaige bereits erbrachte Leistungen sofort zu verrechnen. Die Aufrechnung von Forderungen des Auftraggebers mit solchen des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Auftragnehmer zahlungsunfähig geworden ist, oder dass die Gegenforderung des Auftragnehmers mit seiner Verbindlichkeit aus dem Auftrag im rechtlichen Zusammenhang steht, gerichtlich festgestellt oder vom Auftragnehmer anerkannt worden ist. Die Zurückhaltung von Zahlungen seitens des Auftraggebers wegen irgendwelcher Gegenansprüche ist unzulässig.

Die Stornogebühren für bereits schriftlich oder auch mündlich beauftragte Angebote betragen bei 14 Tagen vor Auftragsbeginn 25% des Gesamtauftragsvolumen, zwischen 14 und 8 Tagen 50% und bei Storno unter 8 Tagen 100%, jedenfalls sind Kosten für eventuelle Fremdanmietungen zur Gänze zu tragen.

Der jeweils Unterzeichnende ist von der Auftraggeberfirma bevollmächtigt, diese in diesem Rahmen zu berechtigen und zu verpflichten.
Die Ansprüche der consultech KG bestehen unabhängig vom wirtschaftlichen Erfolg der Veranstaltung. Im Falle vorzeitiger Beendigung des Leistungsvertrages auf Grund eines vom Auftraggeber zu vertretenden Verhaltens ist die consultech KG berechtigt, das Leistungsentgelt für die gesamte ursprüngliche Vertragszeit zu berechnen. Weitergehende Schadensersatzansprüche der consultech KG bleiben hiervon unberührt.

Jegliche Kollaudierungen und sicherheitstechnische Bewilligungen sowie die Beistellung der erforderlichen Stromanschlüsse sind vom Auftraggeber zu veranlassen und gehen wie die Stromkosten zu seinen Lasten. Abgaben für etwaige Aufführungsrechte urheberrechtlich geschützter Werke trägt der Auftraggeber.

Für alle Anbote, Konzepte, Zeichnungen und andere projektbezogene Unterlagen behält sich die consultech KG das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. 

Bestellungen und Auftragsbestätigungen 
An consultech KG gerichtete Aufträge oder Bestellungen des Auftraggebers, denen kein gleichlautendes schriftliches Angebot vorausgeht, bedürfen für das Zustandekommen eines Vertrages der Auftragsbestätigung oder Lieferung des Auftragnehmers. 

Leistungsänderungen und zusätzliche Leistungen 
Für vom Auftraggeber oder dessen Vertreter angeordnete zusätzliche oder geänderte Leistungen, die im erteilten Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt.
Geringfügige und dem Auftraggeber zumutbare Änderungen in technischen Belangen bleiben dem Auftragnehmer vorbehalten. 

Daten, Unterlagen und Materialien des Auftraggebers 
Alle vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten, Unterlagen und Materialien, insbesondere Informationen zum Auftrag, vorhandene oder speziell hergestellte Verkabelung und Stromanschlüsse, müssen in einem für die Dienstleistung geeigneten Zustand sein. 

Vertragsdauer 
Die Mietzeit beginnt mit dem Tag der vereinbarten Abholung bzw. Zustellung und endet mit dem Tag der vereinbarten Rückstellung der Ware. 

Mietentgelt 
Das Mietentgelt ist jeweils pro begonnenem Tag zu bezahlen. Im Falle von verspäteter Rückgabe des Mietgegenstandes ist das Mietentgelt für jeden weiteren begonnenen Tag zu zahlen. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe ist die consultech KG berechtigt, eventuelle Zumietkosten für Ersatzgeräte zusätzlich zum Mietentgelt weiterzuverrechnen. 

Nutzung des Mietgegenstandes und Haftung 
Die überlassenen bzw. eingesetzten Geräte, Zubehör und Verpackung verbleiben im Eigentum der consultech KG. Die Weitervermietung der überlassenen Geräte an Dritte sowie jede Art von Änderung an den Geräten durch den Auftraggeber ist ohne ausdrückliche Genehmigung nicht gestattet.

Bei Betrieb der überlassenen Geräte durch Mitarbeiter der consultech KG haftet der Auftraggeber bei mehrtägigem Leistungszeitraum für Schäden durch unautorisierte Inbetriebnahme durch Dritte, Vandalismus, Witterung, Feuer und Diebstahl u.ä., die außerhalb der vereinbarten Betriebszeiten entstehen.

Eine Haftung der consultech KG besteht auch dann nicht, wenn dem Auftraggeber oder Dritten durch etwaige Störungen oder den Ausfall überlassener Geräte während der Vertragszeit mittelbar oder unmittelbar Schäden entstehen.
So nicht anders vereinbart, trägt der Auftraggeber bei Nutzungsverträgen von mehr als einer Woche Laufzeit jegliches Verschleißrisiko durch normale Abnützung, insbesondere das Lampenrisiko durch normale Abnützung. 

Werden die eingesetzten Geräte durch von der consultech KG zur Verfügung gestelltes Personal bedient, so gilt o.a. Haftungsausschluss auch gegenüber diesem Personenkreis. Auftretende Störungen oder Ausfälle werden soweit technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar sofort behoben. Ansprüche des Auftraggebers auf Wandlung, Minderung oder Schadenersatz sind ausdrücklich und einvernehmlich ausgeschlossen.

Im Falle der Selbstabholung oder lediglich Bedienung von Geräten durch den Auftraggeber, erkennt dieser an, die übernommenen Geräte vollständig, in ordnungsgemäßem Zustand und ohne Mängel übernommen zu haben. Spätere Einwände gegen die Beschaffenheit bzw. Vollständigkeit des Materials sind ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Geräte sorgfältig zu behandeln, und haftet für Schäden, die an den Mietgegenständen während des Leistungszeitraumes entstehen (u.a. für Schäden bei Transport, durch Witterung, unsachgemäße Bedienung, Drittpersonen, Diebstahl usw.). So nicht anders vereinbart, trägt der Auftraggeber bei Nutzungsverträgen von mehr als einer Woche Laufzeit jegliches Verschleißrisiko durch normale Abnützung, insbesondere das Lampenrisiko durch normale Abnützung. Kaputte Lampen sind zu retournieren. Die Mietzeit berechnet sich von dem Tag, an welchem das Material abgeholt bzw. von der consultech KG versandt wurde, bis zu dem Tag der Wiederanlieferung in unserem Lager. Bei Nichtbenutzung gemieteter Geräte, welche beim Auftraggeber verbleiben, wird ein Abzug nicht gewährt, ausgenommen es wurde eine ausdrückliche Vereinbarung diesbezüglich getroffen. Eine Haftung der consultech KG  besteht auch dann nicht, wenn dem Auftraggeber oder Dritten durch etwaige Störungen oder den Ausfall überlassener Geräte während der Vertragszeit mittelbar oder unmittelbar Schäden entstehen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sich gegen alle versicherbaren Risiken, für die er oder Dritte nach diesen Bedingungen der consultech KG gegenüber einzustehen haben, zu versichern. Der Abschluss von Versicherungen seitens der consultech KG erfolgt nur auf Grund besonderer Verabredungen und auf Kosten des Auftraggebers. Beim Auftraggeber zerstörte oder abhanden gekommene Gegenstände werden ihm zum Neupreis in Rechnung gestellt. Für mitgeliefertes Zubehör und Verpackungen gelten dieselben Vereinbarungen.

Bedingungen für Technische Leitung von Veranstaltungen 
Die Technische Leitung einer Veranstaltung durch consultech KG beschränkt sich auf die Koordination und Überwachung der von Dritten ausgeführten Leistungen und Arbeiten. Die consultech KG lehnt jedoch jedwede Haftung für diese Leistungen ab. Eine Haftung der consultech KG besteht auch dann nicht, wenn dem Auftraggeber oder Dritten durch etwaige Störungen oder den Ausfall von Leistungen, die durch Dritte zu erbringen oder Geräte und Materialien, die von Dritten zu liefern sind, während der Vertragszeit mittelbar oder unmittelbar Schäden entstehen. 
Bedingungen für Kaufgeschäfte u. Montagearbeiten 
Unsere Waren gehen erst dann in das Eigentum des Käufers über, wenn dieser den gesamten Kaufpreis für die gelieferte Ware einschließlich Nebenforderungen wie Kosten für Montage oder Kleinmaterial etc. geleistet hat. Der Käufer ist verpflichtet, Verpfändungen oder Übereignung zur Sicherheit zu unterlassen. Alle Forderungen aus dem Verkauf von Waren, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, tritt der Käufer schon jetzt zur Sicherheit an uns ab.

Sofern Werkarbeiten kostenlos durch die consultech KG erfolgen, handelt es sich um Kulanzarbeiten, für deren Ausführung die consultech KG grundsätzlich keine Haftung übernimmt. Sofern derartige Werkarbeiten gesondert verrechnet werden, haftet die consultech KG nur für grobe Fahrlässigkeit. 

Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht 
Alle gelieferten und montierten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die in seinem Vorbehaltseigentum stehenden Waren und Geräte zu demontieren und/oder sonst zurückzunehmen, ohne dass dies einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist. Dem Auftragnehmer steht im Falle des Zahlungsverzuges das Zurückbehaltungsrecht an Waren und Geräten des Auftraggebers, die sich beim Auftragnehmer befinden, im entsprechenden Gegenwert zu. 

Gewährleistung 
Mängelrügen oder Gewährleistungsansprüche können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung oder Montage, schriftlich geltend gemacht werden. Diese Ansprüche entfallen weiters, wenn der Auftraggeber nicht seinen Vertragsverpflichtungen nachkommt, der Auftraggeber oder dessen Erfüllungsgehilfen die Empfehlungen zur Behandlung des Miet-/Verkaufsgegenstandes nicht beachten oder falls Verschleiß oder Beschädigung auf fahrlässige oder unsachgemäße Bedienung zurückzuführen ist. Vor Ausübung eines Wandlungs- oder Minderungsrechtes hat der Auftraggeber auf jeden Fall schriftlich eine angemessene Frist zur Nachbesserung zu setzen. Eine darüber hinausgehende Haftung, insbesondere für Folgeschäden, wird nicht übernommen. 

Bedingungen für EDV-Dienstleistungen 
Alle vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Daten, Unterlagen und Materialien, insb. Verkabelung und Stromanschlüsse, müssen in einem für die Dienstleistung geeigneten Zustand sein.
Der Auftragnehmer haftet nicht für die Datensicherung, diese obliegt dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer überprüft nicht die korrekte Lizenzierung von Programmen, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurde und kann daher für nicht erfolgte Lizenzierungen nicht haftbar gemacht werden. Im Zuge der Durchführung von Arbeiten nimmt der Auftragnehmer insbesondere auf die einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes bedacht. (Wahrung des Datengeheimnisses, Verschwiegenheitspflicht.) 

Haftung und Gewährleistung für EDV-Dienstleistungen 
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, sofern ihn ein Verschulden trifft, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Ersatz von Folge- und Vermögensschäden, entgangenem Gewinn und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftragnehmer ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

Für die Gewährleistung gelten gegenüber Konsumenten im Sinne des KschG, wenn nicht anders vereinbart, die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, ansonsten gilt ein Jahr Gewährleistungsfrist. Eine darüber hinausgehende Gewährleistung ist schriftlich zu vereinbaren.
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe an den Auftraggeber, bzw. im Falle des Unterbleibens spätestens bei Rechnungslegung. Sollte der Auftraggeber jedoch bereits vor Übergabe der erbrachten Leistung diese in Verwendung haben, so beginnt die Gewährleistungsfrist ab diesem Zeitpunkt. Die Gewährleistung und die Produkthaftung erlöschen auf jeden Fall, wenn die gelieferte Ware oder Leistung von Dritten oder vom Auftraggeber selbst bearbeitet und/oder verändert wurde. Auch der Bruch von Garantiesiegeln bewirkt das Erlöschen von Gewährleistungs- und Produkthaftpflichtansprüchen des Auftraggebers. 

Haftung und Gewährleistung für Softwareprodukte und Firewalls 
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, sofern ihn ein Verschulden trifft, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Ersatz von Folge- und Vermögensschäden, entgangenem Gewinn und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftragnehmer ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Der Auftragnehmer haftet nie für Fehler in Programmen oder Betriebssystemen, für welche er nur als Händler auftritt. Der Auftraggeber anerkennt ausdrücklich, dass Firewalls niemals einen 100%igen Schutz vor Hackerangriffen und Viren bieten können, sondern nur dazu geeignet sind, ein durch sie geschütztes System mit zusätzlichen Erschwernissen für derartige Angriffe auszustatten. Weiters wird jedwede Haftung seitens des Auftragnehmers ausgeschlossen, wenn die Firewall nicht regelmäßig (mindestens zweimal jährlich) durch geschulte Fachkräfte des Auftragnehmers gewartet wird. Diese Wartung kann entweder vor Ort oder mittels Fernwartungszugriff (der dem Auftragnehmer zu gewähren ist) durchgeführt werden und ist in jedem Fall kostenpflichtig.

Für die Gewährleistung gelten gegenüber Konsumenten im Sinne des KschG, wenn nicht anders vereinbart, die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, ansonsten gilt ein Jahr Gewährleistungsfrist. Eine darüber hinausgehende Gewährleistung ist schriftlich zu vereinbaren.
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe an den Auftraggeber, bzw. im Falle des Unterbleibens spätestens bei Rechnungslegung. Sollte der Auftraggeber jedoch bereits vor Übergabe der erbrachten Leistung diese in Verwendung haben, so beginnt die Gewährleistungsfrist ab diesem Zeitpunkt. Die Gewährleistung und die Produkthaftung erlöschen auf jeden Fall, wenn die gelieferte Ware oder Leistung von Dritten oder vom Auftraggeber selbst bearbeitet und/oder verändert wurde. Auch der Bruch von Garantiesiegeln bewirkt das Erlöschen von Gewährleistungs- und Produkthaftpflichtansprüchen des Auftraggebers. 

Lieferbedingungen
Alle Preise für Materialien und Dienstleistungen verstehen sich ab Firmensitz, 5020 Salzburg. Für Zustellungen durch Transportunternehmen werden Frachtkosten der Rechnung zugeschlagen. Für eigene Lieferungen oder Dienstleistungen durch geschultes Personal wird dem Auftraggeber eine der Entfernung entsprechende Fahrtkostenpauschale in Rechnung gestellt. 

Zahlungsbedingungen
Wenn nicht anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig. 
Bei Zielüberschreitung werden Verzugszinsen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften, sowie Mahnspesen in der Höhe von € 10,00 verrechnet. 
Werden dem Auftragnehmer nach Vertragsabschluss Umstände über mangelnde Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers bekannt, ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und etwaige bereits erbrachte Leistungen sofort zu verrechnen. Die Aufrechnung von Forderungen des Auftraggebers mit solchen des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, 
es sei denn, dass der Auftragnehmer zahlungsunfähig geworden ist, oder dass die 
Gegenforderung des Auftragnehmers mit seiner Verbindlichkeit aus dem Auftrag in rechtlichem Zusammenhang steht, gerichtlich festgestellt oder vom Auftragnehmer anerkannt worden ist. Bei Säumigkeit oder Zahlungsverzug des Vertragspartners ist jedweder von uns gewährter Nachlass auf die Normalpreise gemäß unseren Preislisten hinfällig und ist der von uns insoweit nachverrechnete Betrag sofort zur Zahlung fällig. 
Die Einziehungs-, Diskontspesen und Rückbelastungskosten gehen zu Lasten des Schuldners. Der Vermieter behält sich vor, die Auslieferung im Falle des Zahlungsverzugs zu verweigern bzw. bereits ausgelieferte Mietgegenstände vorzeitig zurückzuholen. 
Ab einer Auftragssumme von € 5.000,-- brutto muss vom Auftraggeber spätestens 7 Tage vor Beginn des Auftrages eine Akontierung in Höhe von 50 % der Bruttoauftragssumme auf unserem Konto eingegangen sein.

Erfüllungsort und Gerichtsstand 
Als Erfüllungsort für sämtliche Leistungen wird Salzburg vereinbart, so keine abweichende Regelung getroffen wurde.
Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus vorliegendem Geschäftsfall wird als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht in Salzburg vereinbart. 

Salvatorische Klausel 
Sofern zu irgendeiner Zeit eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen nach dem Recht einer Rechtsordnung rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar werden sollte, so berührt dies nicht die Rechtmäßigkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder einer anderen Rechtsordnung. 

Änderungen 
Abweichende Vereinbarungen zu diesen AGBs bedürfen der Schriftform.

Durch die schriftliche oder mündliche Beauftragung erklärt sich der Auftraggeber mit vorstehenden Bedingungen einverstanden.

Diese AGBs sind gültig ab 01.07.2005 und ersetzen alle vorherigen Ausgaben.